Sie haben richtig gehört. Es gelten für den Mieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis immer drei Monate Kündigungsfrist. Die Staffelung gilt nur für den Vermieter.
Hallo, wir haben einen alten Mietvertrag und wohnen seit siebeneinhalb Jahren in der Wohnung. Nun überlegen wir umzuziehen. Noch ist nichts amtlich, aber ich habe mal den Mietvertrag durchgelesen und habe erfahren, dass wir eine gestaffelte Kündigung vornehmen müssen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann würde bei uns die Kündigungsfrist sechs Monate betragen. Doch habe ich erst letztens gehört, dass die gestaffelte Kündigung nicht mehr rechtmäßig ist. Ist das richtig?
Sie haben richtig gehört. Es gelten für den Mieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis immer drei Monate Kündigungsfrist. Die Staffelung gilt nur für den Vermieter.
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