Gestaffelte Kündigung im Mietvertrag richtig?

Hallo, wir haben einen alten Mietvertrag und wohnen seit siebeneinhalb Jahren in der Wohnung. Nun überlegen wir umzuziehen. Noch ist nichts amtlich, aber ich habe mal den Mietvertrag durchgelesen und habe erfahren, dass wir eine gestaffelte Kündigung vornehmen müssen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann würde bei uns die Kündigungsfrist sechs Monate betragen. Doch habe ich erst letztens gehört, dass die gestaffelte Kündigung nicht mehr rechtmäßig ist. Ist das richtig?

1 Antwort

Sie haben richtig gehört. Es gelten für den Mieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis immer drei Monate Kündigungsfrist. Die Staffelung gilt nur für den Vermieter.


24.11.2010, 12:24 Uhr

Um diesem Thema etwas beizutragen, loggen Sie sich ein:

Sie sind Experte und können mehr zu diesem Thema beitragen? Hier bewerben.

Ähnliche Fragen in der Umgebung
  • ETW-Fußbodenheizung Sondereigentum?

    Gehört die Fußbodenheizung einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum?

    1 Antwort — letzte am 11.02.2012, 14:02 Uhr

  • Zwangsversteigerung

    Wie erfährt man von Zwangsversteigerung für Immobilien und wo kann man sich darüber...

    1 Antwort — letzte am 21.08.2011, 16:04 Uhr

  • Bieterverfahren ratsam?

    Wir wollen unser Haus demnächst verkaufen. Die Lage ist nicht so gut und zudem muss einiges am...

    1 Antwort — letzte am 03.08.2011, 15:03 Uhr