Guten Tag! Ich kann Sie beruhigen. Sofern der Mietvertrag vorsieht, dass Sie für die Gartenpflege in Eigenleistung zuständig sind, muss der Vermieter auch Ihnen allein die Gartenpflege überlassen. Das bedeutet auch, dass der Garten von Ihnen nach Ihrem Geschmack verändert werden darf. Sollte also zum Einzugstermin ein englischer Rasen vorhanden gewesen sein, Sie aber eine Wiese mit Wildkräutern vorziehen, so ist der Vermieter nicht berechtigt, Ihnen die Gestaltung des Gartens vorzuschreiben oder eigenhändig eine Firma mit der Pflege zu beauftragen. Nur bei Unterlassung der Gartenarbeit hat der Vermieter das Recht zum Handeln.