Fenster kaputt - wer zahlt?

Hallo, mein Fenster im Wohnzimmer ist neulich zersplittert. Mein Mann hat die Fenster zum Lüften in der Schlafstube und im Wohnzimmer aufgemacht, die Folge war Durchzug. Nicht dass wir diese Situation nicht schon öfter hatten, aber dieses Mal ist unserer Wohnzimmerfenster kaputt gegangen. Abends habe ich bei unserem Vermieter angerufen und ihm davon berichtet und gefragt wie wir dies handhaben wollen. Mein Vermieter meinte, er würde mir entgegen kommen und die Hälfte der Kosten übernehmen, weil wir uns ja schon so lange kennen etc. Aber ganz ehrlich, so habe ich mir das nicht vorgestellt. Ich dachte er übernimmt die Kosten voll? Ist das nicht auch so? Mit freundlichen Grüßen Theresa

1 Antwort

Laut einem Urteil vom 10. Mai 1995 vom Amtsgericht Mannheim (Az: 14 C 11127/94 (214), 14 C 11127/94), trägt der Vermieter die vollen Kosten, wenn innerhalb der Mietwohnung eine Fensterscheibe durch Durchzug zerbrochen ist. Denn es ist seine Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass solche Schäden erst gar nicht entstehen. So besagt die Verkehrsversicherungspflicht, dass Ihr Vermieter Glas wählen sollte, dass bruchsicher oder zumindest splitterbindend ist. Ihr Vermieter zahlt dementsprechend die vollen Kosten für die zerbrochene Fensterscheibe.


28.06.2012, 09:50 Uhr

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