Laut eines Urteils vom Amtsgericht Köln dürfen Mieter auf Ihrem Balkon, zum Schutz Ihrer Katzen, Fangnetze aufbauen. Zwar muss die Erlaubnis des Vermieters grundsätzlich eingeholt werden, wenn eine Veränderung an der Mietsache vorgenommen wird, jedoch ist es nicht entscheidend, ob der Mieter zuvor um Erlaubnis gefragt hat bzw. ob der Vermieter eindeutig zugestimmt hat, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet ist, dem Aufbau des Netzes zuzustimmen. Solange die Fangnetze sich leicht wieder entfernen lassen, ohne die Mietsache an sich zu beschädigen, dürfte Ihr Vermieter keinen Grund haben Ihnen die Fangnetze zu verbieten.