Guten Tag! Eine Energieausweispflicht gilt (seit Januar 2009) für alle Wohnimmobilien, welche verkauft oder vermietet werden sollen. Zudem unterscheidet man zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweisen, wobei der verbrauchsorientierte Energieausweis den Energieverbrauch der vergangenen Jahre ausweist, der bedarfsorientierte den Zustand des Gebäudes erfasst und den prognostizierten Energiebedarf belegt.