Haben Sie ein Grundstück gekauft und ein Gebäude errichtet, wird dies in Relation zu den Grundstücksgrenzen ausgemessen; dies wird auch als Einmessung bezeichnet. Die Einmessung wird von einem staatlich bestellten Vermesser vorgenommen. Ist die Einmessung erfolgt, folgt darauf auch die Eintragung der Skizze in der Liegenschaftskarte durch die katasterführende Stelle. Gesetzliche Grundlage für die Einmessung ist das Vermessungsgesetz. Die Kosten für die Einmessung trägt der Grundstücksbesitzer, der auch eine Einmessungsbescheinigung bzw. Grenzbescheinigung erhält. Diese wird von einigen Kreditinstituten verlangt und dient als Nachweis über die Fertigstellung des Rohbaus.