Eingeworfene Fensterscheibe

Jetzt hat es doch tatsächlich geknallt!!! Und zwar ist mir letzte Nacht ein großer Stein durchs Küchenfenster geworfen worden. Die Scheibe ist hinüber. Wer muss für den Schaden aufkommen? Ich oder der Vermieter?

1 Antwort

Den Schaden sollten Sie unverzüglich Ihrem Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet das Fenster reparieren zu lassen, denn Schaden durch Vandalismus gehört zum Risiko des Vermieters. Sie als Mieter müssen nur für den von Ihnen verursachten Schaden gerade stehen. Sollte Ihr Vermieter Ihnen einen Verweis auf die erst noch zu erwartende Schadensregulierung durch die Versicherung des Vermieters schicken, dann akzeptieren Sie diese nicht.


24.03.2012, 09:50 Uhr

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