Selbst wenn Sie die Kosten für den Einbau der neuen Heizungsanlage selbst tragen, dürfen Sie leider keinerlei Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Mietwohnung vornehmen, solang Ihr Vermieter den geplanten Neuerungen nicht zustimmt. Der Hauseigentümer ist nicht dazu verpflichtet bauliche Veränderungen zu genehmigen und darf nicht in seiner Entscheidungsfreiheit bezüglich seines Eigentums eingeschränkt werden. Sofern der Mietvertrag keine Modernisierungsmaßnahmen vorsieht, ist es rechtmäßig die Mietwohnung während der Dauer des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand zu belassen. Gestattet Ihr Vermieter den Einbau einer neuen Heizungsanlage nicht, bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als in eine andere Wohnung zu ziehen, die bereits mit modernen Heizgeräten ausgestattet ist.