Eigenheim- und Kinderzulage

Wer hat Anspruch auf eine Eigenheim und eine Kinderzulage?

1 Antwort

Zunächst einmal zur Kinderzulage: Für jedes Kind, für das der Bauherr oder Erwerber zum Förderungszeitpunkt Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, kann eine dem gemäße Kinderzulage beantragt werden. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es die Eigenheimzulage im ursprünglichen Kontext nicht mehr gibt. Diese staatliche Förderung zur Baufinanzierung für Eigennutzer ist bereits zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden. Lediglich auslaufende Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, erhalten noch derartige Fördermittel.


18.03.2012, 11:58 Uhr

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