Ihr Vermieter ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, den analogen Kabelanschluss auf Digital-TV umzustellen, sprich: Sie haben keinen Anspruch auf Digital-TV, auch wenn vielerorts bereits auf die neue Fernsehtechnik umgestellt wird. Der Vermieter muss lediglich für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne sorgen.