Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus sind Sie laut einem Urteil des Amtsgerichts Münster nicht dazu berechtigt, die Gemeinschaftsträume, zu denen auch das Treppenhaus gehört, eigenmächtig zu dekorieren. Dies gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, da sie damit die Gemeinschaftsfläche, die anteilig auch von anderen Mietern genutzt wird, für sich beanspruchen. Wenn ihre Nachbarn sich davon gestört fühlen, dann werden Sie ihre Dekoration im Treppenhaus wieder abnehmen müssen.