Dekoration des Treppenhauses

Ich habe gerade ein kleines Problem mit meinen Nachbarn. Die haben sich beschwert, weil ihnen nicht gefällt, wie ich das Treppenhaus dekoriert habe. Dabei war es vorher total trostlos und sieht jetzt viel schöner aus. Sie drohen jetzt damit den Vermieter zu informieren. Kann er dagegen überhaupt etwas einwenden?

1 Antwort

Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus sind Sie laut einem Urteil des Amtsgerichts Münster nicht dazu berechtigt, die Gemeinschaftsträume, zu denen auch das Treppenhaus gehört, eigenmächtig zu dekorieren. Dies gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, da sie damit die Gemeinschaftsfläche, die anteilig auch von anderen Mietern genutzt wird, für sich beanspruchen. Wenn ihre Nachbarn sich davon gestört fühlen, dann werden Sie ihre Dekoration im Treppenhaus wieder abnehmen müssen.


23.04.2011, 10:56 Uhr

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