Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht auf Informationsfreiheit und dürfte somit eine sogenannte Parabolantenne anbringen. Genauso hat jedoch aber auch jeder Vermieter das Recht, Einspruch dagegen einzulegen, wenn das Bild seiner Hausfassade durch zahlreiche Satellitenschüsseln entstellt wird und die Hauswand durch Bohrlöcher beschädigt wird. Mittlerweile ist es so, dass sich die Rechtsprechung klar zu dem Standpunkt hin entwickelt hat, dass der Vermieter das Anbringen einer Sat-Schüssel verbieten darf, wenn die Wohnung mit einem digitalen Breitbandanschluss versehen ist und der Mieter auf diese Weise gut Fernsehprogramme empfangen kann.