Guten Tag. Bei der Berechnung der anrechenbaren Wohnfläche gibt es die Regel, dass Flächen, die eine geringere Raumhöhe als einen Meter besitzen, nicht angerechnet werden dürfen. Flächen, die eine Raumhöhe von ein bis zwei Metern haben, werden zu fünfzig Prozent angerechnet. Man misst hierzu den Abstand zwischen Fußboden und Dachschräge. So kann ein Balkon oder eine Terrasse mit fünfundzwanzig Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Zu einhundert Prozent dazu gezählt werden beheizte Wintergärten, unbeheizte hingegen zu fünfzig Prozent. Waschküchen, Trockenräume, Keller- und Heizungsräume sowie Garagen, Bodenräume oder Abstellräume gehören nicht zur Wohnfläche.