Bruttowarmmiete

Mein neuer Vermieter möchte mit mir eine einheitliche Bruttowarmmiete vereinbaren. Bisher hatte ich immer nur eine Nettokaltmiete im Vertrag zu stehen. Darf er das?

1 Antwort

Die Bruttowarmmiete darf rechtlich gesehen nicht im Mietvertrag stehen, weil sie mit dem Grundsatz der Heizkostenverordnung nicht vereinbar ist. Laut der Heizkostenverordnung müssen die Kosten für die Warmwasserversorgung und die zentrale Beheizung verbrauchsabhängig abgerechnet werden.


26.10.2011, 09:42 Uhr

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