Der Bodenbelag gehört zu den Vermieter-Aufgaben: Er muss ersetzt werden, wenn er verschlissen ist. Sie haben das Recht auf einen Bodenbelag, der der Qualität entspricht, die der Belag zu Beginn des Mietverhältnisses hatte. Sie können allerdings nicht verlangen, dass nun statt Teppich ein teurerer Belag (Laminat oder Parkett) verlegt wird. Sprechen Sie aber, was das betrifft, Ihre Wünsche beim Vermieter an, vielleicht kommt er Ihnen als langjährige Mieter bei der Auswahl entgegen.