Wenn Sie Ihren Nachbarn nicht belästigen z.B. durch überlaufendes Wasser oder eventuelle Geräuschbelästigung, dann ist zweimal tägliches Gießen vollkommen vertretbar. Es gibt dazu zwar keine expliziten Regelungen, aber so ist derzeit die gängige Praxis in der Rechtsprechung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Zeitintervalle des Gießens nicht zwei extrem lange sind.