Die Vorschrift besagt, dass Sie definitiv einen Beschluss brauchen. Es reicht allerdings aus, wenn die Mehrheit der anderen Eigentümer Ihrem Anliegen zustimmt, man spricht dann von einem sogenannten Mehrheitsbeschluss, der Sie berechtigt Ihren Balkon überdachen zu lassen. Am besten Sie erwähnen Ihr Anliegen in der nächsten Eigentümerversammlung.