Um solche Streitigkeiten zu vermieden, ist das sogenannte Übergabeprotokoll wichtig, welches bei der Wohnungsübergabe, also bei Aushändigung des Wohnungsschlüssels, angefertigt wird, und in dem Mängel und Auffälligkeiten festgehalten werden. Hierdurch wird verhindert, dass einer der Mietparteien nachträglich Mängel in der Wohnung zugeschrieben werden können. Deshalb sollten Sie die Wohnung bei der Übergabe noch einmal genau in Augenschein nehmen, denn im Nachhinein haben Sie kaum eine Verhandlungsbasis. Zur Renovierung ist Ihr Vermieter, sofern Sie diesen Mangel nicht bei der Übergabe schriftlich festgehalten haben, nicht verpflichtet. Sie können in dem Fall nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Bitten Sie ihn noch einmal schriftlich darum, den Schrank streichen zu lassen oder schlagen Sie vor, das Unterfangen selbst in Angriff zu nehmen und fragen Sie ihn, ob Sie ihm die Kosten für die Farben in Rechnung stellen können. Lässt Ihr Vermieter sich darauf nicht ein, müssen Sie mit den Schränken leben, oder diesen auf eigene Kosten renovieren. Sprechen Sie letzteres jedoch ab, bevor sie die Renovierung in die Tat umsetzen.