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Sabine Wagner

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Heizkörper streichen

Antworten

Normalerweise sind Vertragsklauseln zu Reparaturarbeiten problematisch, da Reparaturen, die durch eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache entstehen, durch den Mietzins abgedeckt sind. Instandhaltungskosten können nur dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn es sich um sogenannte „Kleinreparaturen“ an Gegenständen handelt, die dem „direkten Zugriff und häufigen Gebrauch“ des Mieters dienen, wie zum Beispiel Ihre Heizung. Einzelne Reparaturen dürfen allerdings nicht teurer als 75 Euro, die jährlichen Kosten nicht 150 – 200 Euro bzw. 8% der Jahresmiete übersteigen. mehr